Validieren Sie das Format einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. / VAT-ID) für alle EU-Mitgliedstaaten.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), international auch VAT-ID (Value Added Tax Identification Number) genannt, ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen im EU-Binnenmarkt. Sie wird für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und Dienstleistungshandel benötigt.
| Land | Kürzel | Format | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Deutschland | DE | DE + 9 Ziffern | DE123456789 |
| Österreich | AT | ATU + 8 Ziffern | ATU12345678 |
| Frankreich | FR | FR + 2 Zeichen + 9 Ziffern | FR12345678901 |
| Niederlande | NL | NL + 9 Ziffern + B + 2 Ziffern | NL123456789B01 |
| Italien | IT | IT + 11 Ziffern | IT12345678901 |
| Spanien | ES | ES + Buchstabe + 7 Ziffern + Zeichen | ESX1234567X |
| Belgien | BE | BE + 10 Ziffern | BE0123456789 |
| Polen | PL | PL + 10 Ziffern | PL1234567890 |
Formatprüfung (dieses Tool): Prüft, ob die Struktur (Länge, Zeichentypen) korrekt ist.
VIES-Prüfung (EU-Kommission): Prüft, ob die Nummer tatsächlich vergeben und aktuell gültig ist. Diese offizielle Prüfung ist für den Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Geschäften zwingend erforderlich.
In Deutschland beantragen Sie die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Der Antrag kann online, per Fax oder schriftlich erfolgen und ist kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer beim Finanzamt registriert sind.
„Format gültig“ heißt nur, dass Länge, Länderkürzel und Zeichenarten zum Muster des jeweiligen Landes passen. Ob die Nummer wirklich vergeben ist und zu dem Unternehmen gehört, mit dem Sie Geschäfte machen, sagt das Ergebnis nicht.
Beispiel: Ihr Kunde nennt Ihnen DE123456789. Das Format stimmt, die Nummer kann trotzdem erfunden oder längst gelöscht sein. Vor einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sollten Sie deshalb die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern oder über VIES bestätigen lassen. Eine qualifizierte Bestätigungsabfrage gleicht zusätzlich Name und Anschrift ab und dient als Nachweis, dass Sie die Prüfung gemacht haben.
Wann Sie die Prüfung brauchen: bei jedem neuen Geschäftspartner im EU-Ausland, bei Reverse-Charge-Rechnungen und immer dann, wenn eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt werden soll. Halten Sie Datum und Ergebnis der Bestätigung in Ihren Unterlagen fest, damit Sie die Steuerfreiheit bei einer Betriebsprüfung belegen können.
Häufige Fehler:
Mehr dazu im Ratgeber Firma überprüfen: Was Sie vor einem Auftrag prüfen sollten.
Die Nummer ist formal gültig. Wer steckt hinter der Firma?
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Tool dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate.
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