Über 50 Fachbegriffe aus dem Handelsregister – einfach, verständlich und durchsuchbar erklärt.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim Amtsgericht (Registergericht) geführt wird. Es dokumentiert wesentliche rechtliche Verhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften und dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
HRA (Handelsregister Abteilung A): Einzelkaufleute, OHG, KG, e.K., GmbH & Co. KG
HRB (Handelsregister Abteilung B): GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, SE
Über das Gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de) können Sie Handelsregistereinträge online einsehen. Aktuelle Eintragungen und der Chronologische Abdruck sind kostenpflichtig. Oder nutzen Sie unseren Firmenauskunft-Service, um umfassende Unternehmensinformationen aufbereitet zu erhalten.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Tool dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate.
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