Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB – mit aktuellem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Verzugszinsen sind Zinsen, die der Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht. Sie dienen als pauschaler Schadensersatz für den Gläubiger und sind in § 288 BGB gesetzlich geregelt.
Verbrauchergeschäfte (B2C): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Handelsgeschäfte (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
Der Basiszinssatz wird halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) von der Deutschen Bundesbank auf Basis des EZB-Leitzinses angepasst und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der Satz am Beginn des jeweiligen Halbjahres, den die Bundesbank auf ihrer Webseite veröffentlicht. Der nächste Termin ist der 1. Januar 2027.
Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage / 365
Neben den Verzugszinsen steht dem Gläubiger bei Geschäften zwischen Unternehmen eine Verzugspauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Darüber hinaus können auch Mahnkosten, Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
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