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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie schnell und einfach Ihr Nettogehalt – mit allen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung.

Gehaltsberechnung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 %.
Ihre Gehaltsberechnung
Nettogehalt (ca.)
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Lohnsteuer
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Solidaritätszuschlag
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Kirchensteuer
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Rentenversicherung
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Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Hinweis: Diese Berechnung ist eine Näherung. Das tatsächliche Nettogehalt kann je nach individuellen Freibeträgen, Kinderzahl und weiteren Faktoren abweichen.

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner berechnet aus Ihrem monatlichen Bruttogehalt das voraussichtliche Nettogehalt. Dabei werden die aktuelle Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, ggf. die Kirchensteuer sowie alle Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Steuerklasse. Deutschland hat einen progressiven Steuertarif: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der prozentuale Steuersatz (14 % bis 45 %).

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Steuerklassen im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet:

Stand der Werte: Oktober 2026. Einkommensteuertarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €; der Solidaritätszuschlag fällt erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 € an. Zum Jahreswechsel werden die Werte neu geprüft.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Unser Rechner liefert eine gute Näherung Ihres Nettogehalts. Für eine exakte Berechnung benötigen Sie die offizielle Lohnsteuertabelle des BMF. Individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge und weitere steuerliche Besonderheiten sind nicht berücksichtigt.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ihre Steuerklasse steht auf Ihrer Lohnabrechnung. Ledige haben in der Regel Klasse 1, Alleinerziehende Klasse 2. Verheiratete können zwischen den Kombinationen 3/5 und 4/4 wählen.
Was ist der KV-Zusatzbeitrag?
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erheben Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Kasse und liegt 2026 durchschnittlich bei 2,9 %.
Werden Kinderfreibeträge berücksichtigt?
In dieser vereinfachten Berechnung werden keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. Bei der Pflegeversicherung wird der Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren beachtet.

Wer steckt dahinter? Dieses Angebot stammt von Firmenauskunft Online, einem Service von TechPirat – Jörg Balters, Düsseldorf. Mehr zum Anbieter · Impressum

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Tool dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate.

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