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Brutto-Netto-Rechner 2025

Berechnen Sie schnell und einfach Ihr Nettogehalt – mit allen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung.

Gehaltsberechnung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,5 %.
Ihre Gehaltsberechnung
Nettogehalt (ca.)
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Näherung. Das tatsächliche Nettogehalt kann je nach individuellen Freibeträgen, Kinderzahl und weiteren Faktoren abweichen.

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner berechnet aus Ihrem monatlichen Bruttogehalt das voraussichtliche Nettogehalt. Dabei werden die aktuelle Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, ggf. die Kirchensteuer sowie alle Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Steuerklasse. Deutschland hat einen progressiven Steuertarif: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der prozentuale Steuersatz (14 % bis 45 %).

Sozialversicherungsbeiträge 2025

Steuerklassen im Überblick

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet:

Häufige Fragen

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Unser Rechner liefert eine gute Näherung Ihres Nettogehalts. Für eine exakte Berechnung benötigen Sie die offizielle Lohnsteuertabelle des BMF. Individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge und weitere steuerliche Besonderheiten sind nicht berücksichtigt.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ihre Steuerklasse steht auf Ihrer Lohnabrechnung. Ledige haben in der Regel Klasse 1, Alleinerziehende Klasse 2. Verheiratete können zwischen den Kombinationen 3/5 und 4/4 wählen.
Was ist der KV-Zusatzbeitrag?
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erheben Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Kasse und lag 2025 durchschnittlich bei 2,5 %.
Werden Kinderfreibeträge berücksichtigt?
In dieser vereinfachten Berechnung werden keine Kinderfreibeträge berücksichtigt. Bei der Pflegeversicherung wird der Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren beachtet.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Tool dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate.

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