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Impressum-Checkliste

Prüfen Sie interaktiv, ob Ihr Website-Impressum alle Pflichtangaben enthält – nach § 5 TMG, § 55 RStV und weiteren Vorschriften.

Impressum-Checkliste

Wählen Sie zunächst Ihre Unternehmensform, dann haken Sie an, was bereits in Ihrem Impressum steht:

Grund-Pflichtangaben (§ 5 TMG)

Vertretungsberechtigte Person

Register & Steuern

Berufsrechtliche Angaben (reglementierte Berufe)

Zusatz für Kapitalgesellschaften

Datenschutz & Sonstiges

Zusatz für Vereine

Ihre Impressum-Bewertung
0 %

Impressumspflicht: Wer braucht ein Impressum?

Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) benötigt grundsätzlich jeder, der geschäftsmäßige Online-Dienste anbietet, ein Impressum. Das gilt für:

Was muss ins Impressum?

Die Pflichtangaben variieren je nach Rechtsform und Tätigkeit. Grundsätzlich sind immer erforderlich:

  1. Name / Firma des Anbieters
  2. Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
  3. Schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail + ggf. Telefon)
  4. Registereintrag (falls vorhanden): Registergericht, Registernummer
  5. USt-IdNr. (falls vorhanden)
  6. Vertretungsberechtigte Person bei juristischen Personen

Häufige Fehler

  • Nur Postfach-Adresse: Reicht nicht aus – es muss eine ladungsfähige Anschrift sein
  • Kontaktformular statt E-Mail: Umstritten – eine direkte E-Mail-Adresse ist sicherer
  • Fehlende Aufsichtsbehörde: Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Makler nach § 34c GewO)
  • Impressum nur als Bild: Muss als Text durchsuchbar und kopierbar sein
  • Zu viele Klicks: Das Impressum muss von jeder Seite mit maximal 2 Klicks erreichbar sein

Abmahnung wegen fehlendem Impressum

Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen führen. Die Kosten einer Abmahnung liegen typischerweise zwischen 500 € und 1.500 €. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 € (§ 16 TMG).

Häufige Fragen

Kann ich ein Impressum mit einem Generator erstellen?
Ja, Impressum-Generatoren können ein guter Ausgangspunkt sein. Allerdings sollten Sie das Ergebnis immer durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, da die Generatoren nicht alle Sonderfälle abdecken.
Brauche ich ein Impressum für Social-Media-Profile?
Ja, sobald das Profil geschäftsmäßig genutzt wird. Bei Facebook können Sie die Impressums-Informationen im „Info"-Bereich hinterlegen. Bei Instagram empfiehlt sich ein Link in der Bio.
Muss ich meine private Adresse angeben?
Grundsätzlich ja – es muss eine ladungsfähige Anschrift sein. Einzelunternehmer ohne Büro müssen ihre Privatadresse angeben. Alternativen: Büroservices oder Virtual Offices, die als Geschäftsadresse dienen.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. In der Praxis: Ein klar beschrifteter Link („Impressum") im Footer jeder Seite. Maximal 2 Klicks entfernt.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Tool dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate.

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